Versorgungsausgleich

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens werden die Rentenanwartschaften der Ex-Partner aufgeteilt: Das nennt sich Versorgungsausleich.

Meist haben beide Eheleute für Ihre Altersvorsorge entweder Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen oder privat vorgesorgt. Damit bei der Trennung alles gerecht aufgeteilt wird, gibt es den Versorgungsausgleich.

Die Grundidee ist einfach: Jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, wird halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben.

Die Rentenanwartschaften sind bei den Ehegatten in der Regel unterschiedlich hoch. Oft hat derjenige eine geringere Anwartschaft, der wegen der Kindererziehung eine gewisse Zeit nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet hat. Unterschiedlich hohe Anwartschaften entstehen auch, wenn einer von beiden längere Zeit arbeitslos war oder wenn einer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.

Durch den Versorgungsausgleich werden diese Unterschiede ausgeglichen. Die rechtliche Grundlage bildet das Versorgungsausgleichsgesetz. Die Rentenansprüche des arbeitenden Ehepartners werden also anteilig auf den nicht arbeitenden Ehepartner mit der geringeren Rentenansprüche angerechnet. Die geschieht, damit beide mit möglichst gleichen Versorgungsanteilen aus der Ehe gehen, da der Gesetzgeber anerkennt, dass die Ehe zweier Menschen auch eine Versorgungsgemeinschaft darstellt.

Wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation.

 

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