Fachanwaltskanzlei für Familienrecht
national und international
Meine Kanzlei wurde im März 2011 gegründet und steht seitdem für kompetente, engagierte und vorausschauende Beratung im Familienrecht. Seit Januar 2021 bin ich Fachanwältin für Familienrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf internationalen Sachverhalten.
Ich berate und vertrete Sie in folgenden Bereichen:
- Nationales und internationales Familienrecht
- Anerkennung ausländischer Scheidungen
- Scheidung und Folgesachen (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich)
- Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt)
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Internationale Fälle sind oft komplex – sei es, weil Ehepartner in unterschiedlichen Ländern leben, eine ausländische Ehe in Deutschland anerkannt werden soll oder grenzüberschreitende Unterhaltsansprüche bestehen.
Ich unterstütze Sie mit Erfahrung, Sorgfalt und klarer Kommunikation bei allen familienrechtlichen Fragen mit Auslandsbezug. Selbstverständlich betreuen wir ebenso nationale Fälle mit ebenso viel Engagement und Fachwissen – unabhängig davon, ob es um eine einvernehmliche Scheidung, Unterhaltsfragen oder Vermögensauseinandersetzungen geht.
Jeder Fall verdient unsere volle Aufmerksamkeit. In meiner Arbeit lege ich besonderen Wert auf persönliche Beratung, rechtliche Klarheit und maßgeschneiderte Lösungen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihre Interessen schützt – außergerichtlich oder vor Gericht.
Wenn Sie eine verlässliche Ansprechpartnerin für nationales oder internationales Familienrecht suchen, bin ich gerne für Sie da. Ich freue mich darauf, Sie mit juristischem Fachwissen und menschlichem Gespür zu begleiten.