Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung? Klare Regelungen für internationale Paare
Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Eheleuten, der vor oder während der Ehe geschlossen wird. Ziel ist es, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für die Ehe sowie für den Fall einer späteren Scheidung klar zu definieren. Besonders bei internationalen Ehen sorgt ein individuell gestalteter Ehevertrag für Planungssicherheit – über Landesgrenzen hinweg.
Ohne Ehevertrag leben Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Bei Scheidung erfolgt ein Zugewinnausgleich. Da dieser häufig komplex und streitanfällig ist – besonders bei Auslandsvermögen oder Unternehmen – kann ein maßgeschneiderter Ehevertrag Vermögen besser schützen. Unternehmer können zum Beispiel regeln, dass für den Zugewinnausgleich die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Bewertungsklausel gilt. So lassen sich Bewertungsstreitigkeiten und Risiken für das Unternehmen vermeiden.
Ein Ehevertrag kann darüber hinaus auch den Versorgungsausgleich, Unterhaltsfragen und internationale Zuständigkeiten vorab regeln. Dies ist besonders relevant, wenn ein Ehepartner nicht in Deutschland lebt oder mehrere Staatsangehörigkeiten bestehen.
Unterschied zur Scheidungsfolgenvereinbarung: Diese wird nach der Trennung geschlossen und betrifft die konkrete Gestaltung der Scheidungsfolgen – z. B. Wohnung, Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzung. Im Gegensatz dazu ist der Ehevertrag vorausschauend und strategisch.
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