Scheidungsfolgenvereinbarung – Klare Regelungen für den Fall der Trennung
Eine Scheidung bringt viele rechtliche und finanzielle Fragen mit sich. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es, diese Fragen außergerichtlich zu regeln und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden. In einer solchen Vereinbarung können unter anderem folgende Punkte geregelt werden:
– Unterhaltspflichten (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
– Aufteilung des Vermögens, einschließlich Immobilien und gemeinsamer Konten
– Versorgungsausgleich (Rentenansprüche)
– Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
– Aufteilung gemeinsamer Schulden
Mit einer frühzeitigen Einigung schaffen Sie rechtliche Klarheit und ersparen sich hohe Prozesskosten. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung einer maßgeschneiderten Scheidungsfolgenvereinbarung, die Ihre Interessen schützt und eine faire Lösung für beide Seiten ermöglicht.
Unterschied zwischen Scheidungsfolgenvereinbarung und Ehevertrag
Während ein Ehevertrag vor oder während der Ehe geschlossen wird, um zukünftige Regelungen für den Fall einer Trennung festzulegen, wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung in der Regel erst dann getroffen, wenn die Ehe bereits gescheitert ist. Der Ehevertrag dient der präventiven Absicherung, während die Scheidungsfolgenvereinbarung eine konkrete Lösung für die Trennung bietet.
Beide Verträge müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Ich berate Sie gerne über die beste Option für Ihre individuelle Situation.
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