Versorgungsausgleich – Gerechte Aufteilung der Rentenanwartschaften
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt – dieser Prozess wird als Versorgungsausgleich bezeichnet.
In den meisten Fällen haben beide Ehepartner während der Ehezeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen oder privat vorgesorgt. Damit diese Ansprüche bei der Scheidung gerecht verteilt werden, regelt der Versorgungsausgleich die Aufteilung.
Das Prinzip ist einfach: Alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden jeweils zur Hälfte zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Dies soll sicherstellen, dass keiner der Ex-Partner durch eine ungleiche Verteilung benachteiligt wird.
Unterschiedliche Rentenanwartschaften entstehen häufig, wenn ein Partner aufgrund der Kindererziehung oder einer längeren Arbeitslosigkeit geringere Beiträge geleistet hat. Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Selbstständige können abweichende Anwartschaften haben. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass diese Unterschiede ausgeglichen werden.
Rechtliche Grundlage hierfür ist das Versorgungsausgleichsgesetz. Die während der Ehe aufgebauten Rentenansprüche werden so verteilt, dass beide Partner mit möglichst gleichen Versorgungsanteilen aus der Ehe hervorgehen. Der Gesetzgeber betrachtet die Ehe als eine Versorgungsgemeinschaft – daher wird ein fairer Ausgleich angestrebt.
Ich berate Sie gerne zu Ihren individuellen Ansprüchen und Möglichkeiten.