Unterhalt: Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt im Überblick
Der Unterhalt nach Trennung und Scheidung ist ein zentrales Thema im Familienrecht. Dabei gibt es verschiedene Unterhaltsformen, die jeweils eigene Voraussetzungen haben. Hier erfahren Sie, welche Ansprüche bestehen und wie sich der Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Elternunterhalt berechnen.
Trennungsunterhalt: Unterhalt während der Trennungszeit
Während der Trennung kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Dieser soll den bisherigen Lebensstandard bis zur rechtskräftigen Scheidung sichern. Der Trennungsunterhalt entfällt automatisch mit der Scheidung – es sei denn, es besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung
Der nacheheliche Unterhalt ist keine automatische Fortsetzung des Trennungsunterhalts. Er setzt voraus, dass einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt, etwa:
- Betreuungsunterhalt bei der Erziehung gemeinsamer Kinder
- Unterhalt wegen Krankheit oder Alter
- Aufstockungsunterhalt, wenn einer der Ehepartner nach der Scheidung finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen kann
Jeder Anspruch muss individuell geltend gemacht werden. Lassen Sie prüfen, ob Sie Unterhalt nach der Scheidung erhalten oder zahlen müssen.
Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle als Berechnungsgrundlage
Kinder haben immer Anspruch auf Kindesunterhalt, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter des Kindes berücksichtigt.
Wichtige Faktoren für die Berechnung sind:
- Mindestunterhalt und Bedarfskontrollbetrag
- Anrechnung von Kindergeld
- Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Die Unterhaltsverpflichtung ist individuell zu prüfen, um eine gerechte Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Elternunterhalt: Wann müssen Kinder Unterhalt für Eltern zahlen?
Auch Eltern können unterhaltsberechtigt sein. Wenn sie pflegebedürftig werden und ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, kann das Sozialamt von den Kindern Elternunterhalt verlangen. Hier gelten allerdings Einkommensfreibeträge und zahlreiche Ausnahmen.
Unterhaltsanspruch berechnen: Lassen Sie sich beraten!
Ob Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt oder Elternunterhalt – jede Situation ist individuell. Eine genaue Prüfung ist entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihren Unterhaltsanspruch berechnen und durchsetzen zu lassen.