Trennung – Der erste Schritt zur Scheidung
Voraussetzung für eine Scheidung in Deutschland ist das Getrenntleben beider Ehepartner. Erst wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, kann ein Scheidungsantrag gestellt werden. Die Trennung kann durch den Auszug eines Ehepartners oder innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen – entscheidend ist die klare Trennung von Tisch und Bett sowie die erkennbare Absicht, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortzusetzen.
Deshalb beginnt die familienrechtliche Beratung oft schon vor dem eigentlichen Scheidungsantrag. In dieser sensiblen Phase entstehen viele Fragen – insbesondere bei internationalen Ehen: Wer bleibt in der Wohnung? Wie regelt man die Betreuung der Kinder? Welche Ansprüche auf Unterhalt bestehen? Und welches Recht ist überhaupt anwendbar, wenn einer der Ehepartner im Ausland lebt oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde?
Ich berate Sie individuell zu Ihrer persönlichen Situation und unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Klarheit zu gewinnen. Dabei berücksichtige ich stets die besonderen Herausforderungen internationaler Trennungen – zum Beispiel, wenn ein Elternteil mit den Kindern in ein anderes Land ziehen möchte oder unterschiedliche Rechtssysteme miteinander konkurrieren.
Gemeinsam besprechen wir, was Trennung in Ihrem Fall konkret bedeutet, wie sie dokumentiert werden kann und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, spätere Konflikte zu vermeiden und die Scheidung geordnet vorzubereiten.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein erstes Gespräch. Trennung ist nicht nur ein emotionaler Einschnitt, sondern auch ein rechtlich bedeutender Moment, der gut begleitet sein sollte.