Zugewinnausgleich bei Scheidung – was Sie wissen sollten
Der Zugewinnausgleich ist ein zentrales Instrument des deutschen Familienrechts. Er greift beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und regelt den finanziellen Ausgleich zwischen Ehepartnern im Fall der Scheidung. Ziel des Zugewinnausgleichs ist es, den während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögenszuwachs gerecht zu verteilen.
Sobald eine Ehe ohne Ehevertrag geschlossen wird, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB. Dabei bleiben die Vermögensmassen der Ehepartner zwar getrennt, doch bei Beendigung der Ehe wird der sogenannte Zugewinnausgleich durchgeführt. Es wird ermittelt, wie stark das Vermögen jedes Ehepartners während der Ehezeit angestiegen ist. Die Differenz der beiden Zugewinne wird hälftig ausgeglichen – der Partner mit dem höheren Vermögenszuwachs muss dem anderen einen finanziellen Ausgleich leisten.
Nicht berücksichtigt beim Zugewinnausgleich werden Erbschaften, Schenkungen und persönliche Zuwendungen. Diese zählen zum sogenannten „privilegierten Vermögen“ und werden wie das vor der Ehe vorhandene Vermögen behandelt.
Wichtig: Der Zugewinnausgleich erfolgt nicht automatisch im Scheidungsverfahren. Er muss ausdrücklich beantragt werden – entweder im gerichtlichen Verfahren oder durch eine außergerichtliche Einigung der Ehepartner. Einvernehmliche Lösungen sind oft schneller und kostengünstiger.
Wer seine Ansprüche sichern oder eine faire Lösung finden möchte, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Der Zugewinnausgleich kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre finanzielle Zukunft haben – umso wichtiger ist es, gut vorbereitet zu sein.