Koalitionsvertrag

Familienrecht im Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag 2025 kündigt die Bundesregierung eine Reihe von Reformansätzen im Familienrecht an, die dem Anspruch folgen, das Kindeswohl konsequenter als bisher in den Mittelpunkt familienrechtlicher Entscheidungen zu rücken. Zwar lassen die Formulierungen in vielen Punkten offen, wie genau die angekündigten Änderungen gesetzlich umgesetzt werden sollen, doch zeichnen sich einige Leitlinien deutlich ab. So wird betont, dass das Kindeswohl „oberste Priorität“ haben müsse – eine Zielsetzung, die auch gesetzgeberisch unterfüttert werden soll. Besonders im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt soll klargestellt werden, dass Gewalt gegenüber einem Elternteil zugleich als kindeswohlgefährdend gilt. Daraus können sich – wie es der Koalitionsvertrag ausdrücklich in Aussicht stellt – Einschränkungen beim Sorgerecht und beim Umgangsrecht des gewaltausübenden Elternteils ergeben.

Auch hinsichtlich des Umgangsmodells positioniert sich die Koalition: Das Wechselmodell soll nicht zur gesetzlichen Regelvariante erhoben werden, sondern ausdrücklich eine Ausnahme bleiben. Damit wird dem Kindeswohlgedanken Rechnung getragen, wonach eine gleichmäßige Betreuung durch beide Eltern nur dann erfolgen soll, wenn sie den Bedürfnissen und dem tatsächlichen Lebensalltag des Kindes gerecht wird.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der verbesserten Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen. Die Koalition plant schärfere Sanktionen gegenüber unterhaltspflichtigen Elternteilen, die ihren Verpflichtungen dauerhaft nicht nachkommen. Als konkrete Maßnahmen werden unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, die Ausweitung der Auskunftspflicht auf Vermögensverhältnisse bei gleichzeitiger Verkürzung des Abfrageintervalls von zwei auf ein Jahr sowie eine intensivere Prüfung und Anwendung von Kontopfändungen benannt. Ziel ist eine effektivere Sicherung des Unterhaltsanspruchs des Kindes.

Besondere Aufmerksamkeit will der Gesetzgeber künftig auch Alleinerziehenden widmen. Diese sollen gezielt unterstützt und sozial besser abgesichert werden. Auch hierzu bleibt der Koalitionsvertrag allerdings vage, sodass abzuwarten bleibt, ob es sich um strukturelle Verbesserungen (z. B. bei Betreuungsangeboten oder steuerlichen Entlastungen) oder um punktuelle Fördermaßnahmen handeln wird.

Im Bereich des Kinderschutzes wird die Absicht formuliert, bestehende Schutzmechanismen weiterzuentwickeln und besser miteinander zu verzahnen. Konkrete Maßnahmen werden jedoch kaum benannt, sodass die Umsetzung auf gesetzlicher Ebene noch erhebliche Konkretisierung verlangt.

Ein besonders sensibler Punkt betrifft schließlich das Vaterschaftsrecht: In Fällen des „missbräuchlichen Rückgriffs auf die rechtliche Vaterschaft“ soll künftig eine Möglichkeit geschaffen werden, die Vaterschaft auch nach Ablauf der bisherigen Fristen anfechten zu können. Damit reagiert die Koalition auf Fälle, in denen Männer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Vaterschaft bewegt wurden und sich erst spät über die Umstände klar werden konnten. Wie der Gesetzgeber hier die Grenze zwischen Missbrauchsschutz und Rechtssicherheit ziehen wird, bleibt bislang offen.

Insgesamt enthält der Koalitionsvertrag 2025 im Bereich des Familienrechts zahlreiche reformpolitische Signale, ohne jedoch in allen Punkten eine klare gesetzgeberische Linie zu erkennen zu geben. Die kommenden Monate werden zeigen, ob den Ankündigungen auch kohärente und praktikable gesetzliche Regelungen folgen.

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